11-01-2021, 20:10
(11-01-2021, 18:59)IPAD3000 schrieb: Wobei das „wenn kein Titel besteht“ auch noch kommen kann. Entweder wird ein Titel für zukünftigen Unterhalt „installiert“, oder - falls du bereits zur Auskunft deiner Einkünfte aufgefordert worden bist - rückwirkend ab dem Kalendermonat, wo du aufgefordert wurdest.
Hm.. das heißt, wenn ich jetzt ab Januar ALG1 (1160€) bekomme, dann wird man mich titulieren mit diesem "Einkommen"? Theoretisch kann ich 200€ zahlen, deswegen habe ich die EX informiert, damit JA alles für aktuelle Leistungsfähigkeit berechnet.