12-01-2021, 16:27
Jetzt wird es spannend. Hab ich doch im Okt. einen Vergleich erzielt, welcher mir die Rückgabe des Vollstreckungstitels zusagt. Nun, wie zu erwarten, ist der trotz Erinnerung nicht eingetrudelt.
Erst Maßnahme meinerseits nach Beratung durch die Rechtshotline der ARAG:
Gerichtliche Billigung des Vergleichs nebst Ausstellung einer Vollstreckbaren Ausführung, ggf. Ordnungsmittel beantragt.
Wenn ich das Ding erstmal hab, fragt sich, wie bringe ich dem Gerichtsvollzieher bei, dass er ausnahmsweise kein Geld, sondern ein Stück Papier abholen soll?
Wer kennt sich da aus?
Kann ich das selber machen?
Und darf der GV sogleich seine Kosten mitvollstrecken?
Erst Maßnahme meinerseits nach Beratung durch die Rechtshotline der ARAG:
Gerichtliche Billigung des Vergleichs nebst Ausstellung einer Vollstreckbaren Ausführung, ggf. Ordnungsmittel beantragt.
Wenn ich das Ding erstmal hab, fragt sich, wie bringe ich dem Gerichtsvollzieher bei, dass er ausnahmsweise kein Geld, sondern ein Stück Papier abholen soll?
Wer kennt sich da aus?
Kann ich das selber machen?
Und darf der GV sogleich seine Kosten mitvollstrecken?