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Kindesunterhalt und Ausbildung
#28
(12-01-2021, 22:35)p__ schrieb: Somit solltest du das Risiko einpreisen, dass du zu Unterhalt verurteilt wirst, sollte die Angelegenheit strittig werden. Damit kann man leben, wie schon gesagt. Aber man sollte sich für dieses Risiko wappnen und keine pfändbaren Werte besitzen. Und sich damit abfinden, dass Schulden entstehen.

Ich besitze momentan kein Auto, Haus (oder Wohnung), keine Aktien oder Sparbücher, keine Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Privatrente.

Nie im Leben Schulden gehabt oder etwas auf Kredit gekauft.

Alles ist sauber und diskret!  Big Grin

PS: Die EX hat schon zweimal UHV beantragt, sofort nach der Trennung für ein paar Monate und im letzten Jahr wegen Kurzarbeit.

(12-01-2021, 23:15)IPAD3000 schrieb: Naja, der Bachelor wären drei Jahre gewesen. War ja aber nicht gewollt. Und ohne Verstand fiktives Geld zu verlangen, berechtigt dazu, die eigenen Bemühungen, denen gerecht werden zu wollen, deutlich zu überdenken.

Ups, ich wusste nicht, dass man den Bachelor in 3 Jahren macht.

Dann bist du jetzt nicht berufstätig?  Smile
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