14-01-2021, 15:07
Ich bin gespannt, was das Gericht macht. Leider ist mir gerade erst aufgefallen, dass ich die „gerichtliche Genehmigung“ statt „Billigung“ beantragt habe. Blöd, aber ich denke der Richter weiß, was ich meinte, zumal ich gleichzeitig die Ausfertigung einer vollstreckbaren Ausfertigung beantragte, die ohne Billigung nunmal nicht möglich ist. Mist Flüchtigkeitsfehler... jetzt heißt es trotzdem erstmal abwarten.