(13-01-2021, 15:16)p__ schrieb: Noch besser wärs, du schaffst es irgendwie, ihr den Unterhaltsvorschussbetrag zu bezahlen. Das ist auch deutlich billiger wie das Szenario oben, weil kein Gerichtsverfahren kommt. Das würde dich einiges zusätzlich kosten.
Wird man auch verklagt, wenn man 1/3 vom UHV zahlt?
Kann ich bei solchem Gerichtsverfahren auch die Prozesskostenhilfe beantragen?
(14-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Unterhaltsvorschuss seit 1.1. bis zum 18. Geburtstag: 293 Euro..
OK. Ich dachte ab 2021 muss man noch mehr zahlen, über 300€..
(14-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Als Arbeitsloser sieht deine Situation weiter schlechter aus wie in Ausbildung befindlich. Als Arbeitsloser den Mangelfall anerkannt zu bekommen ist unwahrscheinlich. Man wird dann von dir massenhaft Bewerbungen fordern, du hättest dich intensiv um eine neue Stelle zu bemühen. Das kann kein Mensch, in der Folge wirst du Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen verurteilt.
Und wenn es so kommt, dann bleibt mir nur eins: Das P Konto einrichten, damit genug Geld für Wohnung und Essen bleibt.