16-01-2021, 13:29
@Arminius
Danke. Elternteil B zahlt Unterhalt, einen Titel dafür gibt es nicht. Elternteil B wird der Unterbringung nicht zustimmen und nicht unterschreiben.
@IPAD3000
Danke. Nein, es gab nur allgemein gehaltene Informationen zu den von Elternteil B zu tragenden Kosten. Dazu wurde zunächst einmal versucht, die Schnüffelei zu starten, bei der Elternteil B nicht mitwirkt. Eine Tabelle, aus der abhängig vom Einkommen die Kostenbeteiligung abgelesen werden kann, wurde nicht vorgelegt. Es ist davon auszugehen, das vermutlich das Jugendamt auf Überrumpelungstaktik wegen der im Raume stehenden Selbstmordgefahr setzt, damit unterschrieben wird. Das Kind selber möchte nicht vom Jugendamt untergebracht werden. Es besteht vorsichtig gesagt, der Eindruck, daß das suizidale Verhalten vom Kind auch als Machtinstrument genutzt wird. Therapie haben nicht geholfen. Elternteil B hat sich bewusst im Hintergrund gehalten und gleichzeitig dem Kind immer Hilfe angeboten, was selten auch angenommen wurde. Die Option Kind zum Vater ist theoretisch möglich, praktisch jedoch eher unwahrscheinlich, da dies sicher neue Probleme schaffen würde.
Könnte es passieren, daß das Jugendamt und Elternteil A auf den letzten Metern zur Volljährigkeit noch einen Prozess starten, um Elternteil B das Sorgerecht zu entziehen, damit eine Unterbringung möglich wird? Und was passiert, wenn das Kind volljährig wird.
Danke. Elternteil B zahlt Unterhalt, einen Titel dafür gibt es nicht. Elternteil B wird der Unterbringung nicht zustimmen und nicht unterschreiben.
@IPAD3000
Danke. Nein, es gab nur allgemein gehaltene Informationen zu den von Elternteil B zu tragenden Kosten. Dazu wurde zunächst einmal versucht, die Schnüffelei zu starten, bei der Elternteil B nicht mitwirkt. Eine Tabelle, aus der abhängig vom Einkommen die Kostenbeteiligung abgelesen werden kann, wurde nicht vorgelegt. Es ist davon auszugehen, das vermutlich das Jugendamt auf Überrumpelungstaktik wegen der im Raume stehenden Selbstmordgefahr setzt, damit unterschrieben wird. Das Kind selber möchte nicht vom Jugendamt untergebracht werden. Es besteht vorsichtig gesagt, der Eindruck, daß das suizidale Verhalten vom Kind auch als Machtinstrument genutzt wird. Therapie haben nicht geholfen. Elternteil B hat sich bewusst im Hintergrund gehalten und gleichzeitig dem Kind immer Hilfe angeboten, was selten auch angenommen wurde. Die Option Kind zum Vater ist theoretisch möglich, praktisch jedoch eher unwahrscheinlich, da dies sicher neue Probleme schaffen würde.
Könnte es passieren, daß das Jugendamt und Elternteil A auf den letzten Metern zur Volljährigkeit noch einen Prozess starten, um Elternteil B das Sorgerecht zu entziehen, damit eine Unterbringung möglich wird? Und was passiert, wenn das Kind volljährig wird.