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Stationäre Unterbringung durch Jugendamt
#8
(16-01-2021, 13:29)Asltaw schrieb: @Arminius
Danke. Elternteil B zahlt Unterhalt, einen Titel dafür gibt es nicht. Elternteil B wird der Unterbringung nicht zustimmen und nicht unterschreiben. 

Wenn Du ein Einkommen hast wird das anhand der Tabelle berechnet. Solltest Du keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen haben kann es teuer werden.
Du darfst ab Aufenthalt vollstationären Jugendhilfe KEINE Überweisungen mehr an die Kindesmutter etc. mehr tätige

Suizidgefährdet...weiß jetzt nicht ob man sich "Querstellen" sollte...Umsonst kommt man nicht in die vollstationäre Jugendhilfe. Aber das muss jeder selbst wissen..

Alles gute
A.
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RE: Stationäre Unterbringung durch Jugendamt - von Arminius - 17-01-2021, 14:37

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