19-01-2021, 00:46
Grundsätzlich kann zwischen Trennungs- und Scheidungstermin der s.g, Trennungsunterhalt untereinander verlangt werden. Man spricht meist von 12 Monaten, doch entscheidend ist die tatsächliche Zeit bis zur rechtsgültigen Scheidung. Durch ein Ruhen des Verfahrens kann dieser Zeitraum natürlich gestreckt werden und am Ende mehr Monate an Trennungsunterhalt verlangt werden. Wenn denn solch Ansprüche bei euch zum Tragen kommen. Das kannst nur du beurteilen. Da die Hürden für nachehelichen Unterhalt deutlich höher liegen, wird da gern die Scheidung herausgezögert.
Eine zweite Möglichkeit wäre, wenn der Storch unterwegs ist und Frau noch einen rechtliche Vater zwecks Kindesunterhalt benötigt. Auch wenn das Kind vom Next gezeugt sein sollte, hindert das nicht daran, plötzlich Vater eines Kindes zu werden, welches nichtmal die eigenen Gene trägt. Mitsamt der resultierenden Scherereien wegen KU etc. Auch hier kann es Sinn machen, die Scheidung zu verzögern.
Eine zweite Möglichkeit wäre, wenn der Storch unterwegs ist und Frau noch einen rechtliche Vater zwecks Kindesunterhalt benötigt. Auch wenn das Kind vom Next gezeugt sein sollte, hindert das nicht daran, plötzlich Vater eines Kindes zu werden, welches nichtmal die eigenen Gene trägt. Mitsamt der resultierenden Scherereien wegen KU etc. Auch hier kann es Sinn machen, die Scheidung zu verzögern.