22-01-2021, 10:17
Bei mir war es so wie p schon sagt:
2. Entzug der Sorge in gesundheitlichen Angelegenheiten
Ich wurde zu dem Thema gar nicht gefragt, die Ex hat sich auch nicht gemeldet bei mir. Es wurde in einem Eilverfahren nur behauptet man koennte mit mir sowieso nicht kommunizieren. Begruendung des Gerichts war dann 1:1 abgeschrieben und schwupps Gesundheitliche Sorge weg.
Hiernach wurde dann wahrscheinlich in meiner Abwesenheit die alleinige Sorge beantragt. Es wurde in dem Schreiben vom Gericht/in dem Antrag der Anwaeltin zumindest schon angedeutet. Da ich aber eh nicht mehr in Germanistan bin, soll es mir egal sein.
Weniger um mich zu sorgen.
Cheers
2. Entzug der Sorge in gesundheitlichen Angelegenheiten
Ich wurde zu dem Thema gar nicht gefragt, die Ex hat sich auch nicht gemeldet bei mir. Es wurde in einem Eilverfahren nur behauptet man koennte mit mir sowieso nicht kommunizieren. Begruendung des Gerichts war dann 1:1 abgeschrieben und schwupps Gesundheitliche Sorge weg.
Hiernach wurde dann wahrscheinlich in meiner Abwesenheit die alleinige Sorge beantragt. Es wurde in dem Schreiben vom Gericht/in dem Antrag der Anwaeltin zumindest schon angedeutet. Da ich aber eh nicht mehr in Germanistan bin, soll es mir egal sein.
Weniger um mich zu sorgen.
Cheers