22-01-2021, 22:53
(22-01-2021, 20:06)Wiederankläger schrieb: Was soll ich dazu sagen, genau wie die Polizei, macht ein Gerichtsvollzieher nur das, was er machen soll und beauftragt wurde.
Die Gerichtsvollzieher sind in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf sogar besonders kritisch, denn sie erleben die tatsächliche Praxis jenseits der Polit-Filterblasen. Aus der langen Stellungnahme des deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes:
"Mit den geplanten Änderungen des § 802l ZPO-E werden Gläubigerrechte gestärkt und Schuldnerrechte massiv beschnitten."
"Noch gravierender ist es aus unserer Sicht, dass die geplanten Regelungen den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen der Einzelzwangsvollstreckung und dem Recht auf rechtliches Gehör innerhalb des Verfahrens widersprechen. So könnte ein Gläubiger eine isolierte Drittauskunft einholen, ohne dass der Schuldner vorher überhaupt von einem Vollstreckungsverfahren dieses Gläubigers gegen sich Kenntnis erlangt, geschweige denn die Möglichkeit zur Abwendung durch Zahlung im Verfahren erhalten hat.", "Dies ist aus unserer Sicht mit den Grundsätzen einer fairen Zwangsvollstreckung nicht vereinbar, weshalb wir die geplante Abfassung des § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 ZPO-E strikt ablehnen."
"Die Bestrebungen der Inkassobranche immer leichter an Informationen über Schuldner zu kommen und diese zum Teil für kommerzielle Zwecke zu nutzen, wird von uns mit großer Sorge beobachtet. Der Staat darf diesen Bestrebungen, insbesondere mit dem Blick auf den Verbraucherschutz, nicht weiter Vorschub leisten, zumal gerade bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht die anerkannt notwendige Verbesserung der Inkassoaufsicht nicht durchgesetzt werden konnte."