25-01-2021, 15:33
Die Befristung des Ehegattenunterhalts nach dem Ende der Ehe wird umso schwieriger, je länger er gezahlt wurde. In diesem Punkt ist deine Anwältin im Irrtum.
Ich würde die 11,5 Jahre Ehe jetzt schon kritisch sehen. Denn ein beliebter Grund für nachehelichen Ehegattenunterhalt ist das Zauberwort "langdauernde Ehe". Wenn das noch fünf Jahre weiterläuft, hast du jeden Tag schlechtere Karten.
War deine Exe vor und während der Ehe berufstätig, mit eigenem Einkommen? Wie hoch? Möglicherweise lässt sich deine Ex darauf ein, von dir im Rahmen einer Scheidungs-/Trennungsfolgenvereinbarung einen Betrag X als Aufstockung zu ihrem eigenen Einkommen zu akzeptieren, quasi als Ausgleich für die Einbußen im Lebensstandard. Gerne auch als Staffellösung - fünf Jahre lang Betrag X, dann fünf Jahre lang Betrag Y.
Wäre immer noch besser als eine gerichtlich geurteilte (und damit vollstreckbare) Unterhaltspflicht.
Ich würde das nicht aufschieben, sondern im Rahmen des Scheidungsverfahrens im Verbund geregelt zu bekommen.
Ich würde die 11,5 Jahre Ehe jetzt schon kritisch sehen. Denn ein beliebter Grund für nachehelichen Ehegattenunterhalt ist das Zauberwort "langdauernde Ehe". Wenn das noch fünf Jahre weiterläuft, hast du jeden Tag schlechtere Karten.
War deine Exe vor und während der Ehe berufstätig, mit eigenem Einkommen? Wie hoch? Möglicherweise lässt sich deine Ex darauf ein, von dir im Rahmen einer Scheidungs-/Trennungsfolgenvereinbarung einen Betrag X als Aufstockung zu ihrem eigenen Einkommen zu akzeptieren, quasi als Ausgleich für die Einbußen im Lebensstandard. Gerne auch als Staffellösung - fünf Jahre lang Betrag X, dann fünf Jahre lang Betrag Y.
Wäre immer noch besser als eine gerichtlich geurteilte (und damit vollstreckbare) Unterhaltspflicht.
Ich würde das nicht aufschieben, sondern im Rahmen des Scheidungsverfahrens im Verbund geregelt zu bekommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1