25-01-2021, 16:02
Hallo zusammen,
danke schon mal.
Einer Befristung in einer Scheidungsfolgevereinbarung wird Ex gegenwärtig nicht zustimmen.
Zur Ehedauer: der Antrag wird jetzt zeitnah gestellt, komme was wolle. Das heißt der Zeitraum zwischen Heirat und Scheidungsantrag wird nicht länger als 11,5 Jahre sein.
danke schon mal.
Einer Befristung in einer Scheidungsfolgevereinbarung wird Ex gegenwärtig nicht zustimmen.
Zur Ehedauer: der Antrag wird jetzt zeitnah gestellt, komme was wolle. Das heißt der Zeitraum zwischen Heirat und Scheidungsantrag wird nicht länger als 11,5 Jahre sein.