25-01-2021, 21:05
Hallo p___,
vielen Dank für deine Antworten.
Das war der Grund, weshalb ich dachte, das ich das noch so 3 bis 4 Jahre laufen lassen muss bis ich runtergehe. Oder liege ich falsch?
vielen Dank für deine Antworten.
(25-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Es hängt von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Wenn in der Grundschule beim jüngeren Kind eine Nachmittagsbetreuung existiert, dann wäre das der richtige Zeitpunkt, das dann auch unterhaltsrechtlich zu "verwerten". So weit dürfte das bei einem 5jährigen nicht mehr entfernt sein.Im Sommer geht es mit der Schule los und einen Nachmittags-Betreuungsplatz hat das Kind auch schon. Aber wenn ich das jetzt schon unterhaltsrechtlich "verwerten" würde, dann würde Ex halt Aufstockungsunterhalt vor Gericht geltend machen. Weniger als ein Drittel der Ehezeit würde ihr bestimmt nicht zugesprochen, vermutlich eher mehr in meinem Fall, wie du auch schon vermutest. Das heißt betragsmäßig käme ich wohl erstmal nicht runter und eine Befristung gäbe es obendrein nicht wegen erwähntem Betreuungsunterhalt.
Das war der Grund, weshalb ich dachte, das ich das noch so 3 bis 4 Jahre laufen lassen muss bis ich runtergehe. Oder liege ich falsch?
(25-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Besondere Formalien gibts nicht. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung könntest du festhalten, dass ihr ab Grundschule erneut über Ehegattenunterhalt sprecht. Hat zwar nur psychologische Wirkung, aber immerhin. Würde ich die Anwältin formulieren lassen. Optisch muss es immer ganz gleichberechtigt und ehrlich aussehen.Sie wird leider nichts diesbezügliches unterschreiben.