08-02-2021, 02:33
Ich habe noch eine Anschlussfrage...
die Mutter meines Kindes hat gemeint, dass es ihr fürs erste eigentlich egal ist, ob ich die Vaterschaft formell anerkenne oder nicht, wir können das auch in ein paar Jahren machen meinte sie.
Nun ist es ja so, dass ich Teilzeit arbeite und nebenbei studiere. Ersparnisse habe ich nach der Schwangerschaftsnachricht von meinem Konto abgehoben.
Ich zahle somit den MU für das Kind sowie 0 Betreuungsunterhalt. Damit gibt sie sich im Moment zufrieden. Wenn man jetzt das Jugendamt / Familiengericht auf mich hetzen würde, weiß man nicht was raus kommt, wenns blöd läuft setzt der Richter ein fiktives VZ-Einkommen an oder es wird in meinen Kontobewegungen rumgegraben und die Frage aufgeworfen, was aus den Ersparnissen geworden ist (die ich doch zB für einen Betreuungsunterhalt verwenden könnte).
Aktuell will die Mutter nichts dergleichen machen, aber vielleicht kommt sie irgendwann auf die Idee rückwirkend zusätzlichen Unterhalt zu fordern.
Nach dem was ich gelesen habe, ist eine rückwirkende Unterhaltsforderung eher schwierig, eine Ausnahme ist die Unmöglichkeit der Unterhaltseinforderung. Unmöglichkeit heißt, dass es gar nicht möglich war, den Unterhalt einzufordern, da der Vater noch nicht offiziell behördlich erfasst wurde.
Wenn ich jetzt sofort die Vaterschaft anerkenne, bin ich eher vor zukünftigen, rückwirkenden Unterhaltsforderungen geschützt?! Zumindest bestand dann keine Unmöglichkeit der Unterhaltseinforderung.
Deswegen erwäge ich, jetzt sofort die Vaterschaft anzuerkennen. Was meint ihr? Vielen Dank :-)
die Mutter meines Kindes hat gemeint, dass es ihr fürs erste eigentlich egal ist, ob ich die Vaterschaft formell anerkenne oder nicht, wir können das auch in ein paar Jahren machen meinte sie.
Nun ist es ja so, dass ich Teilzeit arbeite und nebenbei studiere. Ersparnisse habe ich nach der Schwangerschaftsnachricht von meinem Konto abgehoben.
Ich zahle somit den MU für das Kind sowie 0 Betreuungsunterhalt. Damit gibt sie sich im Moment zufrieden. Wenn man jetzt das Jugendamt / Familiengericht auf mich hetzen würde, weiß man nicht was raus kommt, wenns blöd läuft setzt der Richter ein fiktives VZ-Einkommen an oder es wird in meinen Kontobewegungen rumgegraben und die Frage aufgeworfen, was aus den Ersparnissen geworden ist (die ich doch zB für einen Betreuungsunterhalt verwenden könnte).
Aktuell will die Mutter nichts dergleichen machen, aber vielleicht kommt sie irgendwann auf die Idee rückwirkend zusätzlichen Unterhalt zu fordern.
Nach dem was ich gelesen habe, ist eine rückwirkende Unterhaltsforderung eher schwierig, eine Ausnahme ist die Unmöglichkeit der Unterhaltseinforderung. Unmöglichkeit heißt, dass es gar nicht möglich war, den Unterhalt einzufordern, da der Vater noch nicht offiziell behördlich erfasst wurde.
Wenn ich jetzt sofort die Vaterschaft anerkenne, bin ich eher vor zukünftigen, rückwirkenden Unterhaltsforderungen geschützt?! Zumindest bestand dann keine Unmöglichkeit der Unterhaltseinforderung.
Deswegen erwäge ich, jetzt sofort die Vaterschaft anzuerkennen. Was meint ihr? Vielen Dank :-)