09-02-2021, 16:22
Das Ergebnis steht seit 1977 fest und man sucht sich die passenden Gründe dazu. Und bei der letzten Studie ist sogar das so schwierig geworden, dass man sie auf Eis gelegt hat, um nach weiteren Verlogenheiten zu suchen, die man hernehmen kann um das feststehende Ergebnis zu rechtfertigen.
Das Ergebnis wird sein, dass das Betreuungmodell nur "ein Faktor" für das Nachtrennungskindeswohl ist. Man könne es richterlicherseits durchaus nach Einzelfallprüfung vorschlagen, wenn die Voraussetzungen gegeben wären. Als da sind: Niedriges Konfliktniveau (=Mutti ist sowieso einverstanden), geeignetes Umfeld, keine Einbussen beim Unterhalt etc.
Das Ergebnis wird sein, dass das Betreuungmodell nur "ein Faktor" für das Nachtrennungskindeswohl ist. Man könne es richterlicherseits durchaus nach Einzelfallprüfung vorschlagen, wenn die Voraussetzungen gegeben wären. Als da sind: Niedriges Konfliktniveau (=Mutti ist sowieso einverstanden), geeignetes Umfeld, keine Einbussen beim Unterhalt etc.