10-02-2021, 20:08
Gruss an Alle,
mir wurde inzwischen eine Erwerbsminderungsrente ohne Befristung bewilligt, d.h. nur noch weniger als drei Stunden arbeitsfähig pro Tag. Die Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse habe ich eingestellt, mein Status ist dort bekannt. Kind ist 16 Jahre alt und Mama hat Unterhaltsvorschuss beantragt, getrennt lebend aber Scheidung noch nicht durch.
Kann das Jugendamt bzw. ein Gericht mir trotzdem eine fiktive Leistungsfähigkeit im Rahmen der von der EM-Rente vorgegebenen Definition unterstellen oder ist aus dieser Richtung eher weniger zu befürchten?
Falls das von Belang ist: das Grundsicherungsamt will an (berufstätige) Mama herantreten um Unterhaltspflichten für mich zu prüfen.
mir wurde inzwischen eine Erwerbsminderungsrente ohne Befristung bewilligt, d.h. nur noch weniger als drei Stunden arbeitsfähig pro Tag. Die Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse habe ich eingestellt, mein Status ist dort bekannt. Kind ist 16 Jahre alt und Mama hat Unterhaltsvorschuss beantragt, getrennt lebend aber Scheidung noch nicht durch.
Kann das Jugendamt bzw. ein Gericht mir trotzdem eine fiktive Leistungsfähigkeit im Rahmen der von der EM-Rente vorgegebenen Definition unterstellen oder ist aus dieser Richtung eher weniger zu befürchten?
Falls das von Belang ist: das Grundsicherungsamt will an (berufstätige) Mama herantreten um Unterhaltspflichten für mich zu prüfen.