10-02-2021, 21:35
(10-02-2021, 20:08)Narrensalz schrieb: Kann das Jugendamt bzw. ein Gericht mir trotzdem eine fiktive Leistungsfähigkeit im Rahmen der von der EM-Rente vorgegebenen Definition unterstellen oder ist aus dieser Richtung eher weniger zu befürchten?
Ja, das kann passieren. Die werden verlangen, dass du dazuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro (=525 EUR pro Monat) und auch drei Stunden pro Tag macht was aus.