11-02-2021, 00:06
Die Arztberichte reichen normalerweise nicht. Das ist ein Fall für teure Gutachten, die der Richter anordnen wird wenn du auf krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit plädierst nachdem du verklagt wirst.
Zu beachten ist auch, dass du mit EU-Rente dem niedrigen Selbstbehalt unterliegst, also 960 EUR. Was drüber raus geht, ist auf jeden Fall weg, auch wenn der Gutachter sagt, du könntest keine Minute mehr arbeiten. Falls du jetzt schon mehr hast, bringt es nichts um diesen Mehrbetrag zu streiten, zahl den als Unterhalt. Sollten dir auch laut Gutachten drei Arbeitsstunden möglich sein, wird der Wert deiner Arbeit kalkuliert. Sogar bei nur 12 EUR brutto wären das immerhin 792 EUR pro Monat. Netto bleibt da genug übrig für Mindestunterhalt. Der Selbstbehalt beträgt dann zwar nicht mehr 960 EUR, aber auch nicht 1160 EUR, sondern liegt dazwischen, da du ja nur teilzeiterwerbsfähig bist.
Dass es keinen Titel gibt, hilft dir nicht im Verfahren, aber es hilft gegen auflaufende Schulden wärend das Verfahren läuft.
Als erste Verteidigungslinie verwendest du die Arztberichte. Rechne aber mit Klage, Gutachten und Fortgang wie oben beschrieben.
Zu beachten ist auch, dass du mit EU-Rente dem niedrigen Selbstbehalt unterliegst, also 960 EUR. Was drüber raus geht, ist auf jeden Fall weg, auch wenn der Gutachter sagt, du könntest keine Minute mehr arbeiten. Falls du jetzt schon mehr hast, bringt es nichts um diesen Mehrbetrag zu streiten, zahl den als Unterhalt. Sollten dir auch laut Gutachten drei Arbeitsstunden möglich sein, wird der Wert deiner Arbeit kalkuliert. Sogar bei nur 12 EUR brutto wären das immerhin 792 EUR pro Monat. Netto bleibt da genug übrig für Mindestunterhalt. Der Selbstbehalt beträgt dann zwar nicht mehr 960 EUR, aber auch nicht 1160 EUR, sondern liegt dazwischen, da du ja nur teilzeiterwerbsfähig bist.
Dass es keinen Titel gibt, hilft dir nicht im Verfahren, aber es hilft gegen auflaufende Schulden wärend das Verfahren läuft.
Als erste Verteidigungslinie verwendest du die Arztberichte. Rechne aber mit Klage, Gutachten und Fortgang wie oben beschrieben.