11-02-2021, 00:48
(11-02-2021, 00:11)p__ schrieb: Das läppert sich. Gerichtskosten fürs AG insgesamt 700 EUR, Anwaltskosten für den eigenen Anwalt rund 2500 EUR. Dann dasselbe nochmal teurer fürs OLG, da kost's mehr. Wenn du verlierst und alles selbst zahlen musst, auch die gegnerischen Kosten, dann können schon 13000 rauskommen, die Schätzung ist nicht schlecht.
Ist ja der Wahnsinn! Also damit ich mein evtl. Recht bei 20.000 Verfahrenswert geltend machen kann, lauf ich Gefahr (bzw. bei mir ist jetzt wohl so) das ich im Zweifelsfalle 13.000 EUR Kosten zahlen muss? In welchem Verhältnis soll DAS denn stehen?? Da lohnt sich ja überhaupt kein Verfahren überhaupt anzustreben um sein Recht in diesem vermeintlichem (!) Rechtsstaat wahrnehmen zu können. Ruiniert durch "fiktive" aber reale Unterhaltsrückstände und doppelt ruiniert durch solche Verfahrenskosten....................
Und die Gegenseite lacht sich auch noch ins Fäustchen