11-02-2021, 13:21
(11-02-2021, 11:33)IPAD3000 schrieb: Ich kenne deine persönlichen Verhältnisse nicht. Doch versuche mal einfach VKH im laufenden Verfahren zu beantragen. Soll gehen. Mit der Begründung, dass die Verfahrenskosten dich in die Mittellosigkeit treiben würden. Vielleicht läßt dich das Gericht dann vom Haken, wenn die merken, dass du den Aufstand am Ende aus der Staatskasse zahlen möchtest?
Das Verfahren ist seit gestern beendet.