11-02-2021, 22:04
(11-02-2021, 16:46)Samenwahl schrieb: Das muss man Standhaft verweigern mit Hinweis auf Datenschutz/Patientendaten ggfs., Einblick im Beisein gestatten, aber keinerlei Kopien oder Unterlagen für deren Akte. Es wird ohnehin je nach JA/KM eine Klage und Verfahren geben und ein Richter wird ein eigenes Gutachten wollen - muss auch denn ein Laie (Richter JA-Gretel) sind keine Mediziner und somit Laien.
Danke für den Hinweis, ich werde es berücksichtigen.
(11-02-2021, 16:46)Samenwahl schrieb: @Narrensalz,
Was für Einschränkung, Krankheit, Grad der Behginderung etc., liegt vor bei dir? Bist du im VDK, wie ist das Verhältnis zu den Ärzten? Und denke daran das Kind ist 16, wenn die kein Abitur macht, die KM Vollzeit arbeiten geht liegen die Karten ganz anders!
Ein GbB ist beantragt, es liegt aber noch keine Antwort vor.
Das Verhältnis zu den Ärzten schätze ich subjektiv als positiv ein. Zumindest vermute ich auch, dass die ärztlichen Stellungnahmen so gravierend für die Rentenversicherung waren, dass der Rentenantrag ohne Begutachtung der DRV und ohne vorgeschaltete REHA gleich dauerhaft ohne Befristung erteilt wurde, obwohl ich noch mehr als 12 Jahre bis zur Regelaltersgrenze habe.
Das kommt mir sehr ungewöhnlich vor und ich hätte erheblich mehr Theater von der Rentenversicherung erwartet.
Hatte einen ziemlichen psychischen Zusammenbruch, wozu später noch physische Probleme obendrauf kamen, was, wie erwähnt in mehreren stationären Aufenthalten mündete, einschließlich körperlicher und seelischer Narben.
(11-02-2021, 16:46)Samenwahl schrieb: Bleib Standhaft!
Was anderes bleibt mir auch nicht übrig. ;-)