14-02-2021, 14:22
Willkommen. Deine Schreibweise ist übrigens ganz erstklassig.
Du hast also die Wahl zwischen 2500 EUR zahlen, um im Heim zu leben oder 750 EUR zahlen, um zu Hause zu leben? Aber die 750 EUR würde die Gegenseite nicht anerkennen, die 2500 jedoch schon? Ich habe ja schon sehr viel extremen Schwachsinn erlebt den das Unterhaltsrecht verursacht, aber das gehört auf jeden Fall in die Spitzengruppe wenn es so wäre.
Unvermeidbare Pflegekosten sind eigener unvermeidlicher Bedarf. Bei deinen Einstufungen und Krankheiten sollte das eindeutig sein und auch ein Gutachten überstehen. Da würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ein BGH-Beschluss dazu ist mir nicht bekannt und schwierig zu finden, weil sich praktisch alle Beschlüsse auf Pflegekosten der Eltern beziehen, wenn Kinder den Eltern Unterhalt zu zahlen haben.
Du hast also die Wahl zwischen 2500 EUR zahlen, um im Heim zu leben oder 750 EUR zahlen, um zu Hause zu leben? Aber die 750 EUR würde die Gegenseite nicht anerkennen, die 2500 jedoch schon? Ich habe ja schon sehr viel extremen Schwachsinn erlebt den das Unterhaltsrecht verursacht, aber das gehört auf jeden Fall in die Spitzengruppe wenn es so wäre.
Unvermeidbare Pflegekosten sind eigener unvermeidlicher Bedarf. Bei deinen Einstufungen und Krankheiten sollte das eindeutig sein und auch ein Gutachten überstehen. Da würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ein BGH-Beschluss dazu ist mir nicht bekannt und schwierig zu finden, weil sich praktisch alle Beschlüsse auf Pflegekosten der Eltern beziehen, wenn Kinder den Eltern Unterhalt zu zahlen haben.