14-02-2021, 23:45
Egal wie es kommt, Tatsache ist wohl, dass die Mutter nicht auf Geld verzichten mag. Den Rest müssen im Zweifel Gerichte klären. Das JA würde ich außen vor lassen, die verschlimmern nur noch alles. Erster Schritt wäre, die Mutti offiziell um Auskunft zum Einkommen bitten, schriftlich per Einschreiben. Nur dann kann dein Titel noch ab Feb 2021 später rückwirkend geändert werden. Den Januar hast du bereits verpennt.
Was die Arbeitslosigkeit der Mutter angeht: Ihr wird man diesen Umstand verzeihen, dir jedoch den Wechsel zum Teilschichterwerb böse ankreiden. Denn das Geschlecht spielt da sehr wohl eine Rolle an den Familiengerichten.
Was die Arbeitslosigkeit der Mutter angeht: Ihr wird man diesen Umstand verzeihen, dir jedoch den Wechsel zum Teilschichterwerb böse ankreiden. Denn das Geschlecht spielt da sehr wohl eine Rolle an den Familiengerichten.