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Unterhaltszahlungen trotz eigener Pflegekosten (PG3)
#4
"Erhöhte Aufwendungen durch Krankheit, Behinderung oder Alter, insbesondere bei Schwerbehinderten, sind sowohl beim Pflichtigen in Höhe des konkreten Nachweises abzugsfähig als auch beim Kindesunterhalt bedarfserhöhend als Mehrbedarf anzusetzen." Siehe hier, leider ohne Nennung der Beschlüsse. Der Satz stammt aus dem Buch Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, § 1 Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens.

So wie beim behinderten Kind ein behinderungsbedingter Mehrbedarf geltend gemacht kann, kann auch der Unterhaltspflichtige behinderungsbedingten Mehrbedarf geltend machen.

Ich würde mich beim eigenen Mehrbedarf zunächst an der Rechtssprechung für den Fall behindertes Kind orientieren, denn es geht ja erst mal um die grundsätzliche Anerkennung als fürs Unterhaltsrecht unvermeidbare Kosten, dafür gibts einen detaillierten Aufsatz, siehe https://www.famrb.de/0408_aufsatz.pdf

Das Jugendamt und die Exen wollen natürlich immer Geld sehen und drehen sich alles entsprechend hin. Entscheiden wird aber vor Gericht. Ein Handy für 1800 EUR einklagen? Dann sind die wohl alle sehr weit abgedreht. Wie läuft das denn mit dem Unterhalt jetzt, ist der tituliert?
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RE: Unterhaltszahlungen trotz eigener Pflegekosten (PG3) - von p__ - 15-02-2021, 13:09

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