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UG Gründen - Kindesunterhalt
#2
Das gesamte Einkommen ist relevant für den Unterhalt. Die Summe aller Einkünfte bezogen auf das Kalenderjahr. Auch Überstunden wären es oder Trinkgelder.

"Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit" könnte teilweise unberücksichtgt bleiben. Das kommt in Frage, wenn du sowieso schon in einer hohen Tabellenstrufe bist und zu einem 42-Stunden Job noch einen Nebenjob machst. Bist du in einer niedrigen Stufe: Vergiss es.
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Nachrichten in diesem Thema
UG Gründen - Kindesunterhalt - von bernd.ober - 16-02-2021, 11:53
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von p__ - 16-02-2021, 13:27
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von kay - 16-02-2021, 14:54
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von kay - 16-02-2021, 15:19
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von p__ - 17-02-2021, 18:59

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