16-02-2021, 20:10
(16-02-2021, 18:22)p__ schrieb: Leider bestimmen wir nicht die Rechtslage.
Genau so sieht es aus !
Deine Angaben sind leider sehr ungenau. Du musst KEINEN Trennungsunterhalt bezahlen aber deine Frau hat Vermögen und BEZIEHT HARZ 4. Damit doch auch die Kinder, oder ?
Du hast die Unterhaltszahlungen EINGESTELLT trotz TITELS ....
Titel begrenzt ? unbegrenzt ? Dauer der Ehe...