17-02-2021, 10:42
Hallo Freunde,
bei mir hat sich die Scheidung wegen des Versorgungsausgleichs verzögert. Ich habe meinen Anwalt auch gewechselt.
Nun habe ich vom gegnerischen Anwalt ein Brief bekommen. Ich soll ich meine Gehaltsunterlagen senden, damit sie die Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt berechnen kann.
Ich zahle zurzeit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.
Damit will Sie wahrscheinlich außergerichtlich mir die Zahlen vorlegen die ich akzeptieren soll.
Meine Frage:
1) Bin ich zur Auskunft verpflichtet? Ich denke ja.
2) Muss ich die von der gegnerischen Anwältin berechneten Beträge automatisch zahlen oder muss Sie z.B. den nachehelichen Unterhalt beim Gericht geltend machen?
3) Gerate ich in Verzug und muss ich die Berechungs-Anwaltskosten tragen wenn ich die geforderten Beiträge nicht zahle wie beim Trennungsunterhalt?
4) Wie groß seht ihr die Change dass ich nachehelichen unterhalt zahlen muss, wie sind eure erfahrungen? Wir waren 3 Jahre und 7 Monate vor der Trennung zusammen.
Umstände:
- Sie hat nach der Schule Ausbildung gemacht und arbeit seither.
- Nachdem wir geheiratet haben (5-2015) arbeitete sie weiter.
- Als sie schwanger wurde, wurde sie freigestellt und bekamm ihr gehalt weiter (das war 9-2015).
- Nach der Geburt unseres Kindes hat sie 3 jahre Elternzeit genommen.
- Wir haben uns anfang 2019 getrennt
- Oktober 2019 ist unsere Tochter ins Kita gegangen und ich habe ihr gesagt sie soll arbeiten aber sie hat sich nicht darum gekümmert.
- Ich zahle seit 01-2019 TU und KU also mehr als 2 Jahre.
- Ich habe sie aufgefordert zu arbeiten. Sie hat sich nicht nach dem Trennungsjahr darum gekümmert. Sie ist immer noch ohne arbeit und hat ein gutes einkommen mit KU+TU+Kindergeld
- Ich verdiene sehr gut.
Vielen Dank
bei mir hat sich die Scheidung wegen des Versorgungsausgleichs verzögert. Ich habe meinen Anwalt auch gewechselt.
Nun habe ich vom gegnerischen Anwalt ein Brief bekommen. Ich soll ich meine Gehaltsunterlagen senden, damit sie die Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt berechnen kann.
Ich zahle zurzeit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.
Damit will Sie wahrscheinlich außergerichtlich mir die Zahlen vorlegen die ich akzeptieren soll.
Meine Frage:
1) Bin ich zur Auskunft verpflichtet? Ich denke ja.
2) Muss ich die von der gegnerischen Anwältin berechneten Beträge automatisch zahlen oder muss Sie z.B. den nachehelichen Unterhalt beim Gericht geltend machen?
3) Gerate ich in Verzug und muss ich die Berechungs-Anwaltskosten tragen wenn ich die geforderten Beiträge nicht zahle wie beim Trennungsunterhalt?
4) Wie groß seht ihr die Change dass ich nachehelichen unterhalt zahlen muss, wie sind eure erfahrungen? Wir waren 3 Jahre und 7 Monate vor der Trennung zusammen.
Umstände:
- Sie hat nach der Schule Ausbildung gemacht und arbeit seither.
- Nachdem wir geheiratet haben (5-2015) arbeitete sie weiter.
- Als sie schwanger wurde, wurde sie freigestellt und bekamm ihr gehalt weiter (das war 9-2015).
- Nach der Geburt unseres Kindes hat sie 3 jahre Elternzeit genommen.
- Wir haben uns anfang 2019 getrennt
- Oktober 2019 ist unsere Tochter ins Kita gegangen und ich habe ihr gesagt sie soll arbeiten aber sie hat sich nicht darum gekümmert.
- Ich zahle seit 01-2019 TU und KU also mehr als 2 Jahre.
- Ich habe sie aufgefordert zu arbeiten. Sie hat sich nicht nach dem Trennungsjahr darum gekümmert. Sie ist immer noch ohne arbeit und hat ein gutes einkommen mit KU+TU+Kindergeld
- Ich verdiene sehr gut.
Vielen Dank