17-02-2021, 11:11
1. Ja, aber nicht dauernd. Wenn du schon Auskunft gegeben hast, kannst du dieselben Unterlagen nochmal schicken.
2. Du musst gar nichts. Zahlungen erzwingen kann nur der Richter. Es kann aber klug sein, ohne Gericht Kompromisse und Vereinbarungen einzugehen.
3. In Verzug nicht, aber es kann sein dass später eine Gerichtsentscheidung in dieser Sache folgt. Die gilt dann ab Aufforderungung. Beispiel: Am 1.1. wirst du aufgefordert, Auskunft zu geben und Unterhalt XY zu bezahlen. Da sagst: Mir doch egal, das steht der gar nicht zu, ich zahle nicht. Du kannst deswegen nicht gepfändet werden. Am 15.2. wird Klage in dieser Sache gegen dich erhoben. Die Entscheidung vor Gericht ergeht am 10.5. und sie sagt: Du musst Z bezahlen. Das gilt dann ab Aufforderung, also 1.1., es sind also nachträglich Schulden aufgelaufen.
4. Keine Ahnung. Da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Eine kurze Ehe im Sinne des Unterhaltsrechts war es leider nicht, länger als zwei Jahre: Normale Ehedauer.
2. Du musst gar nichts. Zahlungen erzwingen kann nur der Richter. Es kann aber klug sein, ohne Gericht Kompromisse und Vereinbarungen einzugehen.
3. In Verzug nicht, aber es kann sein dass später eine Gerichtsentscheidung in dieser Sache folgt. Die gilt dann ab Aufforderungung. Beispiel: Am 1.1. wirst du aufgefordert, Auskunft zu geben und Unterhalt XY zu bezahlen. Da sagst: Mir doch egal, das steht der gar nicht zu, ich zahle nicht. Du kannst deswegen nicht gepfändet werden. Am 15.2. wird Klage in dieser Sache gegen dich erhoben. Die Entscheidung vor Gericht ergeht am 10.5. und sie sagt: Du musst Z bezahlen. Das gilt dann ab Aufforderung, also 1.1., es sind also nachträglich Schulden aufgelaufen.
4. Keine Ahnung. Da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Eine kurze Ehe im Sinne des Unterhaltsrechts war es leider nicht, länger als zwei Jahre: Normale Ehedauer.