17-02-2021, 12:06
(17-02-2021, 11:58)p__ schrieb: Wahrscheinlich fordert sie Ehegattenunterhalt aus Gründen der Kinderbetreuung. Sie wird argumentieren, dass sie beispielsweise 80% Teilzeit, aber nicht Vollzeit arbeiten kann und du den Rest aufzufüllen hast. Weil die Kinderbetreuung schon um 16 Uhr ende. So wäre das Standardvorgehen mit den grössten Aussichten. Das gibt begleitende Argumente, auch deine guten finanziellen Verhältnisse werden die Risiko erhöhen dass ihr der Richter etwas zuspricht.
Du meinst ich müsste die 20% auffüllen oder nach der Qutonregelung 3/7 meines Einkommens abtreten? Dann wäre das auch zeitlich begrenzt 1/3 - 1/4 der Ehedauer.
PS: Meint man mit Ehedauer die Zeitspanne zwischen Heirat und Scheidung oder Heirat und Trennung, weil ich ja nach der Trennung TU zahle.