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UG Gründen - Kindesunterhalt
#7
Ein Gehalt von nur 100 Euro ist gefährlich. Nicht des Unterhaltes wegen, vielmehr dürfte das Finanzamt in dieser Konstellation die Differenz zu einem angemessenem Gehalt als Gewinn taxieren, so dass die UG hier eine erhöhte Steuerlast treffen könnte. Besser ein reelles Gehalt festlegen, dieses nachrangig zu anderen Forderungen erklären und vorerst einen Verzicht auf die Auszahlung seitens des GF erklären. So hast du null Gehalt, die Ansprüche laufen jedoch ggü. der Firma auf und können zu einem späteren, genau zu fixierendem Zeitpunkt (z.B. bei Erreichung eines festgelegten Monatsumsatzes) ausgeschüttet werden. So wird elegant Einkommen zeitlich in die Zukunft verschoben, somit kannst du dieses auch vorerst unterhaltsrechtlich unter dem Tisch fallen lassen.
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UG Gründen - Kindesunterhalt - von bernd.ober - 16-02-2021, 11:53
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von p__ - 16-02-2021, 13:27
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von kay - 16-02-2021, 14:54
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von kay - 16-02-2021, 15:19
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von IPAD3000 - 17-02-2021, 14:46
RE: UG Gründen - Kindesunterhalt - von p__ - 17-02-2021, 18:59

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