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Stationäre Unterbringung durch Jugendamt
#11
Wer weiß was wäre, würde K nicht mehr bei A sein... Jedenfalls: Die oben zugeschickte und gezeigte Vereinbarung zeigt einen Satz auf:
"...Wir sind eingehend beraten worden." Seid Ihr? Vermute, dass die unter "wir" nicht das Elternteil "B" meinen. Habe hier so was schon mal gesehen.
Dann haben wir an das JA einen schönen Brief geschrieben, erst einmal mit dem Hinweis, wie man denn darauf kommt, bei den "Beratungen" den "B" außen vor zu lassen, aber bei der Rechnung zu vergessen...

Die gerieten ganz schön ins Schwitzen. Das Verhältnis zwischen Kind und "B" scheint zwar angespannt, aber nicht vollständig zerrüttet, so wie man liest. Ich würde erst einmal auch nicht unterschreiben, bevor man nicht auch mich "beraten" hat und es die Möglichkeit gab, sich mal mit dem (Noch-) Kind zu unterhalten. Mal sehen, was sich da eröffnet in Sachen angeblicher Suizidgefährdung...
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RE: Stationäre Unterbringung durch Jugendamt - von Nappo - 17-02-2021, 18:28

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