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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#22
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Das Kind muss dieselben Nachweise vorlegen wie sie du als Unterhaltspflichtiger immer vorlegen musstest. Nachweise über Einkommen der letzten 12 Monate. Wenn es eine Ausbildung macht, dann Bescheinigungen darüber.

Das Kind muss dir auch Auskünfte des anderen Elternteils zugänglich machen. Du hast kein Auskunftsrecht gegenüber der Mutter, aber zur Bestimmung der Haftungsquote muss das Einkommen des jeweils anderen Elterteils bekannt sein.

Lass doch solche theatralischen Gesten wie die Mitteilung mit dem Pflichtteil. Ändere dein Testament, aber rede nicht darüber. Rede überhaupt nicht mit diesen Geistern der Vergangenheit. Du lebst jetzt und das kannst du am besten geniessen, wenn die Negativpersonen physisch und geistig abwesend bleiben.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Volljährigenunterhalt Rechtsstatus, vorzulegende Nachweise des Kindes? - von p__ - 18-02-2021, 13:02
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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