Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#23
Ausnahmsweise muss ich mal Lachen  Confused  Das Kind muss real gar nichts (!) Nachweisen, ausser ggf. Ausbildung/Studium. Ansonsten reicht offensichtlich der Hinweis "Beweis bei Bedarf" der aber wohl bei Gericht nicht existiert - also der Bedarf, mein ich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Volljährigenunterhalt Rechtsstatus, vorzulegende Nachweise des Kindes? - von Gast1969 - 18-02-2021, 14:54
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste