18-02-2021, 14:54
Ausnahmsweise muss ich mal Lachen Das Kind muss real gar nichts (!) Nachweisen, ausser ggf. Ausbildung/Studium. Ansonsten reicht offensichtlich der Hinweis "Beweis bei Bedarf" der aber wohl bei Gericht nicht existiert - also der Bedarf, mein ich.