18-02-2021, 19:35
Das ist in der gesamten EU dasselbe. Der Titel eines EU-Landes kann in jedem anderen EU-Land ohne weitere Amtsvorgänge vollstreckt werden. Es gilt das Vollstreckungsrecht des Landes, in dem vollstreckt wird. Das heisst, du musst nachsehen, wie mit Schuldnern in Portugal sowie in Spanien umgegangen wird, wenn du dort wohnst und Vollstreckung aus Deutschland befürchtest. Die haben dort sicher andere Pfändungsgrenzen. In manchen Ländern kann eine selbstbewohnte Immobilie nicht zwangsversteigert werden. In anderen Ländern kann die Vollstreckung sehr radikal und weitgehend sein.