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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#24
(18-02-2021, 13:02)p__ schrieb: Lass doch solche theatralischen Gesten wie die Mitteilung mit dem Pflichtteil. Ändere dein Testament, aber rede nicht darüber. Rede überhaupt nicht mit diesen Geistern der Vergangenheit. Du lebst jetzt und das kannst du am besten geniessen, wenn die Negativpersonen physisch und geistig abwesend bleiben.

Hallo.

Das mache ich bereits seit einigen Monaten, aber Danke für den Tipp..

Zum Trööt:

Macht es z.B. Sinn, dass ich von ihr einen Bafög ( Ablehnungs-)bescheid verlange ?

Ich weiss, dass auf den Namen meiner Tochter etliche Konten durch die liebe Mami angelegt wurden( auch Sparkonten zur Studiumsfinanzierung ).

Wie ich meine Exe als Bankerin kenne, hat sie mittlerweile die Kohle umgeswitcht... Wie lange kann ich rückwirkend Kontoeinsicht fordern ?

Wie Ihr seht geht es also eher um Detail- als um allgemeine Fragen ... Es geht mir auch darum, Sand ins Getriebe zu streuen, dass ich die letzten 10 Jahre mit üppigem Unterhalt geschmiert habe...


Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Volljährigenunterhalt Rechtsstatus, vorzulegende Nachweise des Kindes? - von ArJa - 18-02-2021, 20:14
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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