18-02-2021, 21:07
Müssen nicht. Generell kann man immer versuchen, über erhöhte Wohnkosten auch den Selbstbehalt zu erhöhen. Mit der Umschulung hat das nichts zu tun. Und generell lautet die erste Antwort der Richter dann immer, man müsse sich bei so engen Verhältnissen eben einschränken und sei verpflichtet, ein billigeres Zimmer zu nehmen. Das gebe es nicht? Tja, wo sind dann die Nachweise? Haben sie es denn überhaupt versucht?