19-02-2021, 11:04
(18-02-2021, 20:14)ArJa schrieb: Wie ich meine Exe als Bankerin kenne, hat sie mittlerweile die Kohle umgeswitcht... Wie lange kann ich rückwirkend Kontoeinsicht fordern ?
Da gibt es keine Beschränkung, das Problem ist ein Juristentrick, der sich sekundäre Beweislast nennt. Du musst erst Indizien vorlegen können, dass hier eine Vermögensverschiebung stattgefunden hat. Dann kann sich der Richter gnädig zeigen, bei Weigerung weitere Unterlagen anzufordern.
Der Staat selber schlärt hart und vollständig zu. Die anfangs aus Ausnahme "verkaufte" Kontodatenabfrage ist Standard, auf Knopfdruck kriegt der Staat alle Informationen auch für die Vergangenheit, dieselben Kenntnisse werden dir als Vater verweigert, stattdessen hast du zu zahlen.