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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#31
(19-02-2021, 09:15)Austriake schrieb: Natürlich macht es Sinn, den BAFÖG-Nachweis zu verlangen.

Auf wessen Namen diverse Konten angelegt/eingerichtet wurden, weiß das Finanzamt. Wegen Quellensteuer und so.

Wenn Du weiterhin Sand ins Getriebe streuen willst, dann würde ich das ganze Prozedere schön in die Länge ziehen. Also- erst Auskunft über das Thema BAFÖG verlangen. Wenn die Auskunft jemals eintrudelt, als nicht vollständig reklamieren und korrekte Auskunft verlangen. Wenn die dann irgendwann eintrudelt, Auskunft über Vermögen und Konten verlangen. Wenn die jemals kommt, wie bei der BAFÖG-Auskunft verfahren - nicht vollständig (Einkommenssteuerbescheid der Mutter fehlt, aus dem ersichtlich ist wem die Konten denn nun gehören). Dann, wenn tatsächlich da was eingehen sollte, beim nächsten Thema anfangen.
Und mit dieser Vorgehensweise das Prozedere in die Länge ziehen und maximales Generve und Streß bei der Gegenseite erzielen.

Ich hab doch schon geschrieben, das das alles niemanden bei Gericht interessiert. Hab ich von meiner Tochter auch alleseingefordert. Und? Ausser der Behauptung (!) aufgrund des Einkommens der Mutter alleine schon hätte sie keinerlei Anrecht mehr auf BAFÖG und müsse dies daher gar nicht erst beantragen, war das Thema schon erledigt.............
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RE: Volljährigenunterhalt Rechtsstatus, vorzulegende Nachweise des Kindes? - von Gast1969 - 19-02-2021, 16:24
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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