20-02-2021, 12:20
(20-02-2021, 12:11)p__ schrieb: Identischer Fall zusammengeführt.
Ja, gib erstmal nur über die letzten 12 Monate Auskunft. Da die Selbständigkeit beendet ist, spielt sie auch keine Rolle mehr für den künftigen Unterhalt.
Es könnte natürlich sein, dass dir unterstellt wird, du hättest als Selbständiger einen Haufen Geld verdient und dich nun mittels lohnabhängiger Arbeit arm gemacht, um Unterhalt zu entkommen. Dann würde ich entweder gar nicht oder mit einem Steuerbescheid argumentieren, der das widerlegt.
Naja es kommt auf den selben betrag raus. D.h. ich verdiene als Angestellter in etwa genauso viel Netto.
Mal sehen wie die Coronawelle einschlägt. Wenn man seinen Job verlieren würde oder eine geringeres Einkommen hinnehmen müsste, wäre das genug für eine Änderungsklage?
Viele Grüße