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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#11
Zur Info ! 

Bei mir hat sich bis heute niemand mehr gemeldet.

"Hiermit verweigere ich als Verpflichteter gemäß § 117 Abs. 5 SGB XII i. V. m. § 170 StGB die Erteilung der Auskunft."

Sollte man so versuchen...

Lg
A.
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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Arminius - 21-02-2021, 15:07

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