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Jugenamt will auskunft über vermögen
#4
Wie ist das denn mit Erträgen aus Veräußerungsgeschäften und Wertpapierverkäufen. Müssen die angegeben werden? Das Jugendamt hat in der Auskunftsaufforderung nicht explizit danach gefragt und durch die Abgeltungssteuer etc. tauchen die nicht unbedingt in der Steuerklärung auf. Da meine liebenswerte Ex den Hals nicht vollkriegen kann und meint, ihr würde mehr zustehen, droht sie mir hin und wieder mit dem Anwalt. Das Jugendamt ist ihr zu inkompetent.

Wie sieht das aus, hat der Anwalt oder das Jugendamt irgendwie die Möglichkeit einer Konten- oder Depoteinsicht? Wie sind da die Erfahrungen?  Falls es vors Gericht geht, hat der Richter Einblick oder wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt? Wie wird verfahren, insbesondere wenn Mindestunterhalt oder mehr gezahlt wird, dann ist die Helferindustrie ja nicht ganz so auf Krawall gebürstet?

Für die Zukunft, falls trotz expliziter Aufforderung die Auskunft über einen Ertrag oder das Depot vergessen werden sollte, mit was für einer Strafe ist bei Auffliegen zu rechnen?
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RE: Jugenamt will auskunft über vermögen - von Ipanema - 21-02-2021, 18:56

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