21-02-2021, 20:12
(20-02-2021, 12:22)p__ schrieb: Man wird dir immer erst mal unterstellen, das wäre ein vorübergehender Einkommensbruch, den du aus Reserven aufzufüllen hättest. Das gilt auch für einen kompletten Jobverlust. Ausserdem erhälst du dann ja Arbeitslosengeld und hast nur noch den niedrigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen.
Ja bezüglich Kindesunterhalt habt ihr Recht. Das ist auch kein Problem zu zahlen - zumindest 6 Monate.
Mein Problem ist Trennungsunterhalt oder später eventuell nachehelicher Unterhalt. Wenn die Scheidung noch länger dauern sollte. Wenn mir mein Arbeitgeber ein Angebot macht, entweder raus oder weniger Geld und ich akzeptiere weniger Geld, kann ich dann den Trennungsunterhalt sofort kürzen? Oder soll ich lieber Arbeitslos werden? Es gibt kein Titel oder sowas.
Viele Grüße