22-02-2021, 01:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-02-2021, 01:14 von Ruckzuckmaschine.)
(09-12-2020, 11:36)Austriake schrieb: Ausserdem habe ich mir die Grundlage des Auskunftsbegehrens angeschaut, §177 Abs. 1 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII. Dort steht im Absatz 5 der Hinweis auf den §170 StGB.
Sehr interessant das alles :-)
Ich wollte den §177 nachrecherchieren.... das 12.SGB geht aber nur bis zum §143. Wo liegt hier der Fehler?
Ok. Ist der §117 nicht §177.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)