Mal eine Frage hierzu: kann die Person, über die das Gutachten erstellt wurde, dieses für eigene Zwecke nutzen? Obwohl das Gutachten vom Prozessgegner bezahlt wurde (via Gerichtskosten) und somit diesem die Urheberrechte zustehen?
Ich frage deshalb - meine Exe wurde im Scheidungsverfahren zwei Mal begutachtet zur Frage der Erwerbsfähigkeit. Beide Gutachten attestieren eine nur temporäre Arbeitsunfähigkeit, die sich mit zeitlichem Abstand zur Trennungs- und Scheidungsproblematik bessern würde.
Exe hat das zweite Gutachten beim Sozialamt vorgelegt als Beweis ihrer Erwerbsunfähigkeit und bezieht seither (seit Mai 2014) Grundsicherung. Gemäss dem oben erwähnten §31 UrhG müssten die Nutzungsrechte an diesen beiden Gutachten doch mir zustehen, da ich diese bezahlt habe? Kann die Weitergabe des Gutachtens an eine Behörde als unerlaubte Veröffentlichung betrachtet werden?
Ich frage deshalb - meine Exe wurde im Scheidungsverfahren zwei Mal begutachtet zur Frage der Erwerbsfähigkeit. Beide Gutachten attestieren eine nur temporäre Arbeitsunfähigkeit, die sich mit zeitlichem Abstand zur Trennungs- und Scheidungsproblematik bessern würde.
Exe hat das zweite Gutachten beim Sozialamt vorgelegt als Beweis ihrer Erwerbsunfähigkeit und bezieht seither (seit Mai 2014) Grundsicherung. Gemäss dem oben erwähnten §31 UrhG müssten die Nutzungsrechte an diesen beiden Gutachten doch mir zustehen, da ich diese bezahlt habe? Kann die Weitergabe des Gutachtens an eine Behörde als unerlaubte Veröffentlichung betrachtet werden?
Bibel, Jesus Sirach 8.1