Irgendwie sind die Information im Netz, die über die Bürgernummer und Pfändungen allgemein zu finden sind, eher unspezifisch und uneindeutig.
Wenn ich es aber richtig verstehe, ist es folgendermaßen:
Das Jugendamt und Gericht kann NICHT auf mein Konto oder Depot schauen und sagen: „Sie haben am Tag X soundsoviel Euro erhalten, diese Geldeingänge sind unterhaltsrelevant“. Oder: „Ihr Kontostand beträgt aber X Euro, woher kommt den das ganze Geld, das ist doch unterhaltsrelevant“. Sprich, man kann schieben bis der Arzt kommt und die merken nix, zumindest solange schön der Mindestunterhalt gezahlt wird.
Und falls der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, läuft es folgendermaßen: Es wird einfach der Mindestunterhalt ausgeurteilt (notfalls fiktiv) oder entsprechend mehr auf Grundlage der erteilten Auskunft. Sprich, was nicht vorliegt geht nicht mit in die Unterhaltsberechnung ein. Die Kontostände kontrolliert aber niemand, es wird notfalls einfach gepfändet!?
Und auch bei einer Pfändung erfährt die Gegenseite oder das Gericht nicht, wieviel Geld da ist, sondern erhält einfach den pfändbaren Betrag oder eben nix, wenn halt nix pfändbares da ist.
Ist das so korrekt beschrieben? Wo könnte ggf. ein Informationsfluss mit detaillierten Kontoinformationen und Beträgen stattfinden?
Wenn ich es aber richtig verstehe, ist es folgendermaßen:
Das Jugendamt und Gericht kann NICHT auf mein Konto oder Depot schauen und sagen: „Sie haben am Tag X soundsoviel Euro erhalten, diese Geldeingänge sind unterhaltsrelevant“. Oder: „Ihr Kontostand beträgt aber X Euro, woher kommt den das ganze Geld, das ist doch unterhaltsrelevant“. Sprich, man kann schieben bis der Arzt kommt und die merken nix, zumindest solange schön der Mindestunterhalt gezahlt wird.
Und falls der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, läuft es folgendermaßen: Es wird einfach der Mindestunterhalt ausgeurteilt (notfalls fiktiv) oder entsprechend mehr auf Grundlage der erteilten Auskunft. Sprich, was nicht vorliegt geht nicht mit in die Unterhaltsberechnung ein. Die Kontostände kontrolliert aber niemand, es wird notfalls einfach gepfändet!?
Und auch bei einer Pfändung erfährt die Gegenseite oder das Gericht nicht, wieviel Geld da ist, sondern erhält einfach den pfändbaren Betrag oder eben nix, wenn halt nix pfändbares da ist.
Ist das so korrekt beschrieben? Wo könnte ggf. ein Informationsfluss mit detaillierten Kontoinformationen und Beträgen stattfinden?