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Jugenamt will auskunft über vermögen
#13
Klar können die dein Konto abfragen. Seit dem 23.12.2003. Damals wurde das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" eingeführt. Lies bitte mal §93 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html - Nr. 8. Da ist eine Öffnungsklausel für jede Behörde drin.

Das tun die aber nur, wenn du bockst und gar nichts sagst. Auch dann tun sie es ungern. Viel lieber klagen sie einfach auf Auskunft und irgendeinen ausgedachten Unterhaltsbetrag. Dann muss der Richter den Job machen, der kommt dann mit denselben Forderungen an dich und droht mit Zwangsgeld, wenn du nichts oder (seiner Ansicht nach) Unvollständiges vorlegst. Vorlegen heisst: Nennung der Beträge und Belege. Und Du zahlst alles einschliesslich eines Anwalts, denn es herrscht Anwaltspflicht. Typischerweise geht der direkte Durchgriff auf die Stellen, wo deine Daten liegen (Rentenversicherung, Bundesämter etc.) erst los wenn du dich trotz Zwangsgeld weigerst etwas zu sagen. Das kannst du in FamFG §235 und 256 nachlesen. Demnach ist der Richter ermächtigt, bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern sowie der Künstlersozialkasse, sonstigen Personen oder Stellen, die Leistungen zur Versorgung im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen zur Entschädigung und zum Nachteilsausgleich zahlen, Versicherungsunternehmen, Finanzämtern Auskunft und bestimmte Belege über die Höhe der Einkünfte anfordern. Dafür reicht seine Meinung, du hättest nicht vollständig Auskunft gegeben. Und: "Die Anordnungen des Gerichts nach dieser Vorschrift sind für die Beteiligten nicht selbständig anfechtbar."

Das könnte sich in Zukunft aber ändern, siehe Bürgernummer. Die ist genau dafür geschaffen worden, um Bürger lückenlos zu durchleuchten wenn sie Sozialleistungen beantragen. Oder wenn der Staat was von ihnen will. Schneller, höher, weiter.

Eine Pfändung führt erst mal zu gepfändetem Konto und gepfändetem Einkommen. Das machen die einfach mal sobald sie einen vollstreckbsren Titel haben, auch wenn auf dem Konto nie mehr als 10 EUR sind. Danach hast du die Vermögensauskunft abzugeben, früher Offenbarungseid. Falsche Angaben fliegen auf, das bringt dir dann eine Betrugsanzeige ein. Allerspätestens dann bist du durchsichtig wie eine neue Glasscheibe.
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RE: Jugenamt will auskunft über vermögen - von p__ - 22-02-2021, 17:17

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