22-02-2021, 17:50
Stufe 1 beim Kontendatenabruf sind Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer des Bankkunden. Das ist sehr einfach und mittlerweile Standard. Richter/Jugendamt kennen also all deine Konten. Der Richter will dann deine Kontoauszüge sehen, das erzwingt er mit den üblichen Zwangsmassnahmen. Es gibt übrigens auch einen EU-weiten Kontenabruf. Die Rechtsgrundlage bildet die Europäische Kontenpfändungsverordnung – EuKoPfVO (EU 655/2014).
Der Kontostand wird nur in der Bank gespeichert. Dieser Punkt bleibt aber irrelevant. Es wird einfach nach uraltem Schema gepfändet. Also mal alle aus dem Bankdatenabruf bekannten Konten schütteln, ob Taler rausfallen.
Der Kontostand wird nur in der Bank gespeichert. Dieser Punkt bleibt aber irrelevant. Es wird einfach nach uraltem Schema gepfändet. Also mal alle aus dem Bankdatenabruf bekannten Konten schütteln, ob Taler rausfallen.