22-02-2021, 18:32
An die Kontostände der Vergangenheit kommt der Staat über Stufe 2, ein Ermittlungsverfahren. Typischerweise ist das die Folge eines Verdachtes, du hättest bei der Vermögensauskunft falsche Angaben gemacht. Oder Sozialleistungsbezug mit dem Verdacht, falsche Angaben gemacht zu haben. Oder Steuerhinterziehung. Oder, oder, oder.
Klar kannst du ein paar Euro verschwinden lassen bevor du durchleuchtet wirst, solltest du auch. Es ändert halt nichts an der Höhe deiner Unterhaltspflicht. Achte eben auf die Meldepflichten der Bank und auf Dinge wie Schenkungssteuer, falls du das auf ein Konto verschiebst das nicht deines ist. Dinge wie § 11 GwG wirst ja wohl kennen, wenn du schon so weit bist.
Klar kannst du ein paar Euro verschwinden lassen bevor du durchleuchtet wirst, solltest du auch. Es ändert halt nichts an der Höhe deiner Unterhaltspflicht. Achte eben auf die Meldepflichten der Bank und auf Dinge wie Schenkungssteuer, falls du das auf ein Konto verschiebst das nicht deines ist. Dinge wie § 11 GwG wirst ja wohl kennen, wenn du schon so weit bist.