22-02-2021, 18:47
Ich verstehe nicht, welches Szenario du meinst. Der Unterhalt wird nicht deswegen hochgesetzt, wenn in irgendeinem späteren Strafverfahren festgestellt wird, du hättest Schenkungssteuern nicht bezahlt, als du deine restlichen 30000 EUR an deinen Schwager überwiesen hast und dann noch wegen Geldwäsche dran bist, weil du nicht erklären kannst woher die 30000 eigentlich stammen. Es interessiert das Jugendamt auch nicht, wenn das Geld dann beschlagnahmt wird.
Und nochmal: Du wirst mit Null Euro auf dem Konto ebenso zum selben Unterhalt verurteilt wie mit 5000 EUR da drauf, nämlich Mindestunterhalt oder höher. Lässt du die 5000 verschwinden, können sie vielleicht später nicht gepfändet werden (das ist der Sinn der Sache), aber bei der Festlegung von Unterhalt nutzt oder schadet dir das nichts.
Und nochmal: Du wirst mit Null Euro auf dem Konto ebenso zum selben Unterhalt verurteilt wie mit 5000 EUR da drauf, nämlich Mindestunterhalt oder höher. Lässt du die 5000 verschwinden, können sie vielleicht später nicht gepfändet werden (das ist der Sinn der Sache), aber bei der Festlegung von Unterhalt nutzt oder schadet dir das nichts.