Was soll das bringen? Urheberrechtsverletzungen hat der Urheber zivilrechtlich zu verfolgen, nicht du. Daher bliebe nur, darauf hoffen, dass der Urheber überhaupt Interesse zeigen würde, dem nachzugehen, nachdem du ihm den mutmaßlichen Verstoß anzeigst. Ich denke, das wird im Sande verlaufen.
Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
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